Kastrationsfonds

Finanzierung des Fonds

Die an der Aktion beteiligten Vereine zahlen in den Kastrationsfonds ein, in den weitere Spendengelder einfließen. Der Kastrationsfonds ist zeitlich befristet und geht testweise vom 01.01.2026 bis zum 31.03.2026 oder endet schon vorher, wenn die Mittel erschöpft sind. Die Vergabe von Zuschüssen erfolgt ausschließlich aus den aktuell verfügbaren Mitteln; es besteht kein Anspruch auf Förderung. Wird das Fondsvermögen vor Ende der Testphase vollständig aufgebraucht, sind bis zu einer Wiederauffüllung durch Spenden oder neue Zuwendungen keine weiteren Unterstützungen möglich.
Sofern durch zusätzliche Spenden oder Fördermittel wieder ausreichende Mittel bereitgestellt werden, kann der Fonds weitergeführt oder die Förderperiode verlängert werden. Entscheidungen über Auszahlung, Reihenfolge der Bewilligung und Fortführung des Fonds obliegen den beteiligten Vereinen.

Wie es funktioniert

Dieser Abschnitt erklärt den Schritt-für-Schritt-Prozess und hilft Antragsstellern zu verstehen, wie sie sich für den Kastrationsfonds anmelden können.

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Schritt Eins: Antrag stellen

Sie füllen einen Antrag aus, unterschreiben eine Datenschutzerklärung und senden uns die erforderlichen Nachweise zu, dass Sie den Kastrationsfonds in Anspruch nehmen dürfen.

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Schritt Zwei: Prüfung

Wir prüfen anhand der eingereichten Dokumente, ob sie für den Kastrationsfonds in Frage kommen.

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Schritt Drei: Vorkontrolle

Ein Vertreter einer der drei Vereine wird mit Ihnen einen Termin für die Vorkontrolle vereinbaren. Bei der Vorkontrolle erfassen wir die zu kastrierende Katze, für die der Antrag gestellt wurde. So stellen wir sicher, dass es sich um Ihre Tiere handelt. Ein Impfpass oder andere Nachweise sind dabei sehr hilfreich.

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Schritt Vier: Kastrationsgutschein

Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen personalisierten Kastrationsgutschein, der den größten Teil der Kosten abdeckt. Sie selbst müssen vorab den Eigenanteil pro Katze an uns überweisen.

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Schritt Fünf: Kastration

Den Kastrationstermin vereinbaren Sie mit einem der teilnehmenden Tierärzte. Am Tag der Kastration legen Sie den Gutschein zusammen mit Ihrem Personalausweis vor.

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Schritt Sechs: Registrierung

Nach der Kastration kümmern wir uns um die Registrierung ihrer Katze bei einem Haustierregister.

Wichtige Hinweise

  • Der Kastrationsfonds kann nur für Kastration und Kennzeichnung (Chip) genutzt werden.
  • Andere tierärztliche Behandlungen müssen von Ihnen selbst getragen werden.
  • Nach erfolgter Kastration müssen Ihre Katze und Ihre persönlichen Daten in einem offiziellen Haustierregister eingetragen werden – so ist Ihr Tier dauerhaft geschützt und registriert.
  • Die am Kastrationsfonds beteiligten Vereine übernehmen keine Haftung für entstehende Schäden oder den Tod des Tieres im Zusammenhang mit der Durchführung tierärztlicher Maßnahmen. Für weitergehende Ansprüche haften ausschließlich die ausführenden Tierärztinnen und Tierärzte im Rahmen ihrer Berufshaftpflicht